So ist das Zusammensingen möglich

30.05.2020

Im Beitrag vom 23.05.2020 hatten wir auf Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hingewiesen (siehe dort). Für die Chöre ist demnach (vgl. § 2h Satz 2) ein Kleingruppenunterricht mit max. vier Singenden (zzgl. nicht singende Chorleitung) möglich.

Hygieneempfehlungen

  • Alle Chormitglieder werden vor der Probe über die in den Unterrichtsräumen einzuhaltenden Hygieneregeln per E-Mail oder Telefon informiert.
  • Personen mit Atemwegserkrankungen dürfen nicht zur Chorprobe erscheinen.
  • Die Kontaktdaten von Chorleitung und Chormitgliedern sowie der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Probenraums sind zu dokumentieren und vier Wochen unter Verschluss aufzubewahren. Danach sind diese Daten datenschutzrechtlich konform zu vernichten.
  • Die Chormitglieder warten vor dem Eingang und werden dort von der Chorleitung abgeholt und am Ende der Chorprobe auch wieder hinausbegleitet.
  • Türklinken werden nur von der Chorleitung angefasst.
  • Auf Begrüßungsrituale wie Händeschütteln oder Umarmungen wird verzichtet.
  • Der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m muss immer eingehalten werden.
  • Wenn in Ausnahmefällen dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Chorleitung und Chormitglieder waschen sich vor der Chorprobe die Hände (oder nutzen eine Desinfektion, wenn keine Waschmöglichkeit vorhanden ist).
  • Sanitärräume dürfen nur einzeln betreten werden.
  • In den Sanitärräumen stehen Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung.
  • Es befinden sich nur Chorleitung und Chormitglieder im Probenraum.
  • Die Raumgröße soll 10 qm pro Person betragen.
  • Der Abstand zwischen Chorleitung und Chormitgliedern muss mindestens 3 m betragen.
  • Jedes Chormitglied sollte seinen eigenen Notenständer, Bleistift sowie das benötigte Notenmaterial mitbringen.
  • Auf Lippen- und Atemübungen wird verzichtet.
  • Die Unterrichtsdauer sollte auf max. 45 Minuten begrenzt werden.
  • Zwischen den einzelnen Proben soll eine 5 – 10-minütige Lüftungspause gemacht werden.
  • Der Fußboden im Unterrichtsbereich soll nach jeder Probeneinheit gereinigt werden.
  • Schutzmasken und eventuell anfallender Müll sind in einem Plastikbeutel zu sammeln und nach der Probe zu entsorgen.

 
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Niedersächsischer Chorverband e.V.
Telefon 0511 7100832, Telefax 0511 7100826
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