GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (GEMA)

Konzertmeldung ab 2025 nur noch online möglich

gema-logo(10.12.2024) Jeder Chor / Verein, der als Veranstalter bzw. Produzent (z.B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme bei der GEMA verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen.

Für die Chöre im Niedersächsischen Chorverband (NC) übernimmt der Verband nur noch bis Ende dieses Jahres diese Aufgabe aufgrund der von den Chören eingereichten Unterlagen.

Seit 1. Januar 2025 können Sie Ihre Veranstaltung nur noch direkt über das linkGEMA-Online-Portal melden!

Weitere Informationen dazu finden Sie unter arrowSERVICE –> GEMA.