EU-Datenschutz-Grundverordnung
Zum 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Diese Verordnung betrifft alle, die personenbezogene Daten verarbeiten bzw. benutzen, sofern sie dies nicht im ausschließlich privaten Rahmen tun. Auch Vereine und Chöre sind dabei dem Datenschutz grundsätzlich in gleicher Weise verpflichtet wie Unternehmen.
Doch so ganz neu ist das Thema Datenschutz letztlich aber nicht: Auch bisher schon waren Chöre bzw. Vereine verpflichtet, die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. Mit der neuen EU-DSGVO tritt nun zur Harmonisierung der Gesetzgebung in Europa EU-Recht hinzu.
Was besagt diese Verordnung denn nun? – Der Niedersächsische Chorverband hat für die Chöre des NC einen Leitfaden zur neuen EU-DSGVO erstellen lassen, in dem die wesentlichen Regelungen der EU-DSGVO besprochen werden. Darüber hinaus befinden sich in dem Leitfaden eine Reihe Anlagen bzw. Organisationshilfen für die Chöre, um die Anforderungen der EU-DSGVO rechtssicher umsetzen zu können.